Klasse B mit Schlüsselzahl 197
Ab dem 01.04.2021 gilt eine neue Regelung, die erlaubt, dass der Führerschein auf
einem Elektro-/Automatikfahrzeug gemacht werden kann, jedoch aber auch für das Führen eines Schaltfahrzeugs gültig ist.
Möglich wird dies durch die Fahrerausbildung nach Abschluss der
Grundausbildung:
10 Stunden (a 45 Minuten) praktische Ausbildung auf Ausbildungsfahrzeugen mit
manuellem Schaltgetriebe.
15 Minuten-Test mit dem Fahrlehrer (innerorts/außerorts), aber keine
Prüfung!
Was ändert sich zum „alten“ Klasse B Führerschein?
Bisherige Klasse B
Die Prüfungsfahrt kann wie bisher auf Fahrzeugen mit manueller Schaltung absolviert
werden. Es werden dann auch im Führerschein keine Schlüsselzahlen eingetragen.
Die Prüfungsfahrt wird auf Fahrzeugen mit Automatikgetriebe
absolviert.
Jedoch wird dann im Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Die Folge ist eine
Beschränkung der Fahrerlaubnisklasse B auf Automatikfahrzeuge. Dieses gilt auch im europäischen Ausland!
Neue Schlüsselzahl B197
Beim Erwerb der Klasse B (Neuregelung B197) absolviert der Fahrschüler die Ausbildung
auf Automatikfahrzeugen und erhält die Befähigung, Fahrzeuge mit Schaltung fahren zu dürfen.
Dies sind zusätzliche 10 Ausbildungseinheiten auf Schaltfahrzeugen, welche aber in die
Ausbildung integriert werden.
Auch neu ist:
Wer bereits eine Beschränkung mit der Schlüsselzahl 78 im Führerschein eingetragen hat,
kann diese durch die Schulung auf Schaltfahrzeugen im Sinne von B197 ohne Praxisprüfung austragen lassen kann und auch Schaltfahrzeuge fahren.
Somit ergeben sich mehrere Möglichkeiten einen Führerschein der Klasse B zu
erwerben:
Altherkömmlich auf Schaltwagen (keine Beschränkungen!)
Altherkömmlich auf Automatik (ggf. später die Schlüsselzahl 78 gegen B197 zu
tauschen)
Neue Kombi-Ausbildung B197
Beschränkungen bei B 197
Wer eine Erweiterung auf eine andere Fahrerlaubnisklasse machen möchte, welche die
Fahrerlaubnisklasse B als Basis voraussetzt (z.B. die Klasse C/CE oder auch BE) und die Prüfungsfahrt auf einem Fahrzeug mit Automatik-Schaltgetriebe macht, bekommt bei der Erweiterungsklasse die
Schlüsselzahl 78 eingetragen. Dies kann aber verhindert werden, wenn die Prüfungsfahrt auf einem Schaltfahrzeug abgelegt wird oder die Schlüsselzahl B197 durch das Ablegen einer praktischen Prüfung
ausgetragen wird.
Für alle Fahrschüler der Anhängerführerscheine gibt es die B96 als
Fahrerlaubnisklasse, welche nicht einmal eine praktische Prüfung vorsieht. Weitere Infos zum Thema B96, das durch die Neuregelung der Klasse B mehr als interessant ist, gibt es unter der
Ausbildungs-Rubrik „Fahrzeugklasse B mit Schlüsselzahl 96, 196, 197.
Warum „SCHNELLER, EINFACHER, BESSER“?
Einfacheres Umsetzen der Ausbildungsinhalte, da sie weniger komplex sind. Somit weniger
Stress und Überforderung des Fahrschülers in der Ausbildung.
Schnellere Erfolgserlebnisse und somit weniger
Ausbildungszeit.
Ohne Mehrkosten für die zusätzliche Ausbildung auf Schaltfahrzeugen, da dies
integriert ist. Voraussichtlich sogar günstiger, da die Prüfung und die Ausbildung „einfacher“ wird.
Mehr Wissensvermittlung, da auch der Umgang mit Automatik ausgebildet
wird.
Umweltschutz: Der Automatikführerschein ist die Zukunft! Bessere Beschleunigung,
weniger Verschleiß, bessere Abgaswerte und somit schonender für die Umwelt.